
Neu ab 1.Januar 2017
„Langfristiger Heilmittelbedarf“ und „besonderer Verordnungsbedarf“ wird vereinfacht.
Patienten mit schweren dauerhaften Schädigungen können langfristig Heilmittel wie Ergotherapie bekommen. Zum 1. Januar 2017 gibt es in diesem Bereich einige Neuerungen. So wird das Genehmigungsverfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf vereinfacht. Außerdem werden mehr Diagnosen berücksichtigt, was Ärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet. Auch die Diagnoseliste beim besonderen Verordnungsbedarf (bisher Praxisbesonderheiten) wird erweitert.
Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.